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Die Gesundheitsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen 
 
Ab dem 35. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung auf Kosten der Krankenkasse möglich. Diese hat zum wesentlichen Ziel die Früherkennung von Herz- und Stoffwechselerkrankungen, insbesondere der Zuckerkrankheit. 
Zusätzliche Untersuchungen 
 
Folgende zusätzliche Untersuchungen sind keine Kassenleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden: 
         
Eine Gesundheitsuntersuchung zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr. 
         
Eine jährliche Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr. Sofern diese gewünscht wird, kann sie im Wechsel mir der zweijährlichen Untersuchung der Krankenkassen erfolgen. 
         
Überprüfung des Impfstatus 
 
Außerdem sind alle Untersuchungen die ohne konkreten Anhalt für das Vorliegen einer Gesundheitsstörung durchgeführt werden, keine Kassenleistung. Dazu gehören z.B.: 
         
Ultraschalluntersuchungen innerer Organe 
         
Ruhe- und Belastungs-EKG 
         
Laboruntersuchungen, z. B.: 
Blutbild, Nierenwerte, Leberwerte, Blutfette, PSA, Schilddrüsenhormone, Geschlechtshormone, Metalle (z.B. Quecksilber, Selen), Nachweis von Blut im Stuhl, Knochenabbauprodukte im Urin.  
 
Mit diesem erweiterten medizinischen Leistungen, die einen unbestreitbaren persönlichen Nutzen haben, sollte verursacht werden, dem individuellen Gesundheitsvorsorgebedarf vieler Patienten gerecht zu werden. 
Gespräch mit Ihrem Arzt 
 
Diese Vorweginformation ersetzt nicht das Gespräch mit Ihrem Arzt, der Ihre Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen beantworten wird. |   
 
 
 
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