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我看了DFV的保险条件,其中保险不cover的部分是这么写的。 我德语不好,用google翻译后理解是现在就有的问题是不保的,这和没有健康问题没有等待期似乎是矛盾的。请明白的朋友解释解释? 
5. Leistungsausschlüsse 
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für: 
- bei Vertragsschluss bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, 
- bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne, 
- Lückenschluss bei Fehlen von Zahnanlagen (nicht angelegte Zähne), 
- eine bereits vor Vertragsschluss bekannte, oder medizinisch angeratene 
oder bereits begonnene Heilbehandlungsmaßnahme, 
- eine innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn begonnene 
Heilbehandlungsmaßnahme; diese gilt als bereits vor Vertragsschluss 
bekannt, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Heilbehandlungsmaß- 
nahme tatsächlich erst nach Versicherungsbeginn bekannt oder medizinisch 
angeraten wurde, 
- einen Eigenanteil, welcher aufgrund einer nicht planmäßig beendeten kieferorthopädischen 
Behandlung entsteht, 
- Aufwendungen oder Abrechnungen, die den Vorschriften der jeweils gültigen 
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen 
oder die dort festgesetzten Höchstsätze (3,5facher Gebührensatz) 
überschreiten, 
- Kostenerstattungen für Heilbehandlungsmaßnahmen und zahntechnische 
Laborarbeiten und Materialien, die in einem auffälligen Missverhältnis zu 
den erbrachten Leistungen stehen; in diesem Fall können wir unsere Versicherungsleistungen 
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, 
- Kostenerstattungen für Heilbehandlungsmaßnahmen und zahntechnische 
Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige 
Maß übersteigen; in diesem Fall können wir unsere Versicherungsleistungen 
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, 
- vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen, 
- für solche Heilbehandlungsmaßnahmen einschließlich ihrer Folgen, die 
durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. 
5.2 Ansprüche auf Leistungen der GKV oder eines Dritten begründen keinen Anspruch 
auf Versicherungsleistungen aus diesem Versicherungsvertrag. 
5.3 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für erbrachte Heilbehandlungsmaß- 
nahmen im Ausland sind erstattungsfähig, soweit die Gebühren im Rahmen 
der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) 
bis zu den dort festgesetzten Höchstsätzen (3,5facher Gebührensatz) liegen. 
5.4 Erstattet die GKV oder ein Dritter eine Heilbehandlungsmaßnahme nicht, 
z.B. weil die Heilbehandlungsmaßnahme im Ausland durchgeführt wurde, so 
werden wir als berücksichtigungsfähige Leistung der GKV oder eines Dritten 
einen Betrag anrechnen, der bei einer Heilbehandlung |   
 
 
 
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